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SFDR Art. 8 oder Art. 9?
Was ist der Unterschied?

September 14, 2021

Anja-Vanessa Peter

1 Minute gelesen

Alles begann am 10. März dieses Jahres, dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 2919/2088 über die Offenlegung von Informationen zu ESG und nachhaltigen Finanzprodukten in Kraft trat. In diesem Blogbeitrag werden wir die Unterschiede zwischen den verschiedenen Klassifizierungen von Vermögenswerten wie Art. 6, Art. 8 und Art. 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

In den letzten Jahrzehnten sind unsere Welt und unsere Gesellschaften mit verschiedenen alarmierenden Umweltproblemen konfrontiert worden. Regierungen, Politiker, Unternehmen und sogar Prominente sprechen über eine Vielzahl von Problemen, oft unter der Prämisse: "Jetzt handeln!". Das Pariser Abkommen war der erste Schritt auf dem Weg zu einem universellen, rechtsverbindlichen globalen Klimaschutzabkommen, das auf der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 geschlossen wurde. Das Ziel? Die Emissionen zu reduzieren. Genauer gesagt: den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten und den Anstieg auf maximal 1,5 °C zu begrenzen. Der nächste Schritt war die Aufstellung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Als "Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand" zielt die Agenda 2030 mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) darauf ab, "den weltweiten Frieden in größerer Freiheit zu stärken".

ESG vs. SFDR

Im Anlagesektor verwenden wir seit einiger Zeit Umwelt-, Sozial- und Governance-Merkmale (ESG) zur Bewertung potenzieller Portfoliounternehmen, um das Ziel nachhaltigerer Investitionen zu erreichen. Für den Finanzsektor wurde 2021 eine neue Verordnung in Kraft gesetzt - die Sustainable Finance Disclosure (SFDR). Ab dem10. März legt die SFDR die Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten für verschiedene Teilnehmer des Finanzmarktes, Berater und Finanzprodukte fest. Die Verordnung konzentriert sich auf vorgesehene Metriken zur Bewertung der ESG-Ergebnisse eines bestimmten Anlageverfahrens. Das Ziel ist die Offenlegung, wie die Verordnung in ihrem Namen deutlich macht. Eine Reihe von Regeln soll sicherstellen, dass schädliche Auswirkungen von Unternehmen, in die investiert wird, identifiziert werden.

Bei MTIP haben wir frühzeitig gehandelt und die Verordnungen ratifiziert. Außerdem erfüllen wir Artikel 9 der Verordnungen vollständig. Aber was bedeutet das überhaupt? Die SFDR bringt ein wichtiges Regelwerk auf den Tisch, um Mandate und Fonds in drei verschiedene Kategorien einzuteilen.

SFDR Art. 6 vs. Art. 8 vs. Art. 9

Wir werden uns die Artikel Art. 6, Art. 8 und Art. 9 der Verordnung:

Artikel 6: Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Artikel 6 bezieht sich auf Fonds, die sich selbst nicht als nachhaltig bezeichnen. Das bedeutet, dass diese Art von Fonds keine ESG-Faktoren und -Ziele in ihre Strategie oder ihren Anlageprozess integrieren. Nach der Einführung der SFDR gab es keine größeren Änderungen, was bedeutet, dass diese Art von Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in der EU fortsetzen können, wenn sie sich selbst als nicht nachhaltig bezeichnen. Angesichts der Tatsache, dass die SFDR-Vorschriften bei institutionellen Anlegern immer mehr Beachtung finden, werden diese Arten von Fonds in Zukunft sicherlich schwierige Zeiten bei der Vermarktung ihrer Fonds erleben.

Artikel 8: Transparenz der Förderung von ökologischen oder sozialen Merkmalen in vorvertraglichen Informationen

Artikel 8 Fonds werden als "Light Green Funds" bezeichnet und müssen die beiden folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Diese Fonds müssen während des Investitionsprozesses neben anderen Faktoren auch soziale oder ökologische Merkmale fördern. Die zur Bewertung solcher Unternehmen verwendeten Indikatoren müssen offengelegt werden.
  • Die Unternehmen, in die investiert wird, sollten in Bezug auf die Managementstrukturen, die Mitarbeiter, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften eine gute Unternehmensführung praktizieren. Daher sollte der Fondsmanager eine Politik der guten Unternehmensführung aufstellen und der Öffentlichkeit bekannt geben.

Artikel 9: Transparenz nachhaltiger Investitionen bei vorvertraglichen Offenlegungen

In Artikel 9 der SFDR werden schließlich "dunkelgrüne Fonds" definiert. Wir konzentrieren uns hier auf das Produkt selbst, nämlich den Fonds. Werfen wir einen genaueren Blick auf den Artikel. Es gibt drei Unterscheidungen von dunkelgrünen Fonds, wie wir in der Verordnung sehen können.

  • Ist das Ziel eines Finanzprodukts eine nachhaltige Anlage und wurde ein Index als Referenzbenchmark festgelegt, sind den gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 3 offenzulegenden Informationen folgende Angaben beizufügen:
    (a) Informationen darüber, wie der festgelegte Index auf dieses Ziel ausgerichtet ist;
    (b) eine Erläuterung, warum und wie sich der festgelegte, auf dieses Ziel ausgerichtete Index von einem breiten Marktindex unterscheidet.
  • Wenn ein Finanzprodukt nachhaltige Anlagen zum Ziel hat und kein Index als Referenzbenchmark benannt wurde, müssen die gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 3 offen zu legenden Informationen eine Erläuterung darüber enthalten, wie dieses Ziel erreicht werden soll.
  • Zielt ein Finanzprodukt auf eine Verringerung der Kohlenstoffemissionen ab, so umfassen die gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 3 offenzulegenden Informationen auch das Ziel eines kohlenstoffarmen Engagements im Hinblick auf die Erreichung der langfristigen Ziele des Pariser Übereinkommens zur globalen Erwärmung.

Die ersten beiden (1 + 2) legen fest, dass der Fonds selbst nachhaltige Anlagen als Ziel hat. Der Unterschied zwischen den beiden liegt darin, ob es einen Index gibt, der als Referenz festgelegt wurde oder nicht. Die letzte (3) konzentriert sich auf die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen.

Dunkelgrüne Fonds sind derzeit die höchste Klassifizierung für nachhaltige Investitionen, die ein europäischer Fonds erreichen kann. Wir sind sehr stolz darauf, dass unser MTIP-Fonds zwei einer der ersten Fonds ist, die diese Qualifikation erhalten haben. Experten argumentieren, dass die meisten europäischen Fonds den SFDR-Artikel-8-Status nur als "hellgrüner Fonds" erreichen könnten.

Sind Sie daran interessiert, mehr über unseren Ansatz zu erfahren? Und wie wir den dunkelgrünen Status erreicht haben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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